Reise mit der Fähre | Hundeurlaub

Generell gelten auf Fähren folgende Regelungen:

  • Hundeverbot gilt für sämtliche Innenbereiche, die der Allgemeinheit zugänglich sind (wie z. B. Bars oder Restaurants).
  • An Deck herrscht Maulkorb- und Anleinpflicht. Außerdem darf der Hund sich dort nur in Begleitung des Hundeführers aufhalten.
  • Das Mitführen eines aktuellen Impfpasses ist Vorschrift.
  • Die Einhaltung aller Gesetze bzgl. Pflege, Sicherheit und Hygiene des Hundes obliegt allein dem Hundehalter. Er kann bei Nichteinhaltung haftbar gemacht werden.

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Ihre Ansprechpartner

Frau Elisa Santoni
Herr Davide Azzaroni

Tel. +49 89 123 92 998
Handy +49 176 49657909

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