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Reise mit der Fähre | Hundeurlaub
Generell gelten auf Fähren folgende Regelungen:
- Hundeverbot gilt für sämtliche Innenbereiche, die der Allgemeinheit zugänglich sind (wie z. B. Bars oder Restaurants).
- An Deck herrscht Maulkorb- und Anleinpflicht. Außerdem darf der Hund sich dort nur in Begleitung des Hundeführers aufhalten.
- Das Mitführen eines aktuellen Impfpasses ist Vorschrift.
- Die Einhaltung aller Gesetze bzgl. Pflege, Sicherheit und Hygiene des Hundes obliegt allein dem Hundehalter. Er kann bei Nichteinhaltung haftbar gemacht werden.
Wichtiger Hinweis
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Ihre Ansprechpartner
Frau Elisa Santoni
Herr Davide Azzaroni
Tel. +49 89 123 92 998
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