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Einreisebestimmungen für Hunde
Seit 1. Oktober 2004 gilt auch für Italien: „Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003“. Dies dient vor allem zur Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern sowie zur gemeinsamen Tollwutbekämpfung. Für die private Einreise von Deutschland nach Italien bedeutet dies:
- Mitführen eines EU-Heimtierpasses
- Kennzeichnung durch eine gut lesbare Tätowierung (nur noch gültig bis 3. Juli 2011) oder durch einen Mikrochip (Transponder) zur eindeutigen Identifizierung
- gültige Tollwutschutzimpfung (bei Erstimpfung eines jungen Hundes: nicht älter als 21 Tage bei Einreise) Gültigkeitsdauer der Impfung: s. Vorschriften des Impfstoffherstellers.
Achtung: Bitte vor der Impfung genaue Identität des Tieres feststellen! - Mitführen von Maulkorb und Leine für Einreise obligatorisch (Vorschrift wird allerdings nicht sehr streng gehandhabt; für alle Fälle empfiehlt sich aber beides griffbereit im Gepäck zu haben.)
Tipp: Hundeleine (evtl. auch Ersatzleine) mit Namen und Handy-Nummer (mit Landesvorwahl!) versehen.
Für die Einreise nach Italien aus Nicht-EU-Ländern bzw. Drittstaaten gelten gesonderte Bestimmungen.
Pro Person ist höchsten das Mitführen von 5 Hunden (Heimtiere) erlaubt, die allerdings nicht zum Verkauf bestimmt sein dürfen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland: Auswärtiges Amt
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Herr Davide Azzaroni
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